Informationen & News

  • Im September 2009 ist die neue Chauffeurenzulassungsverordnung CZV in Kraft getreten.
  • Seither regelt diese Verordnung die Weiterbildungspflicht für alle berufsmässigen Fahrer und Fahrerinnen, Chauffeure und Chauffeusen, Linienbus-Fahrer und Fahrerinnen, Schulbusfahrer und Schulbusfahrerinnen, Trucker und Truckerinnen, Carfahrer und Carchauffeusen.
  • Es betrifft alle Führerscheininhaber in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, welche eine „höhere Prüfung“ als Auto (Kat. B) oder Motorrad (Kat. A) besitzen.
    Es sind dies die Führerschein Kategorien:
    - C, C1, CE, C1E, C1-118, sowie 
    - D, D1, DE, D1E, sowie
    - alle Fahrlehrer Kategorien
  • Voraussetzung für eine offizielle Kursbestätigung der asa ist der neue Führerausweis in Kreditkartenformat. Tauschen Sie Ihren alten, blauen Führerausweis prüfungsfrei bei Ihrem Strassenverkehrsamt um.
  • Wer berufsmässige Fahrten unternimmt, muss also 5 Weiterbildungstage à 7 Stunden bis August 2014 nachweisen können. Sie können ab sofort Kurse bei uns buchen. Schieben Sie es nicht auf die lange Bank.
  • Neueinsteiger müssen die CZV Grundausbildung absolvieren. eurodriver AG, Truck- und Busfahrschule bietet Ihnen dazu die richtige Lösung.

 

 

 

 

EDUQUA zertifizierte Fahrschule